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Mitarbeiter*innen für den kombinierten Innen und Außendienst der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung

für das Ordnungsamt, Abteilung Außendienste

EG 6 TVöD

Die Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung ist Teil des Sachgebietes Verkehrsüberwachung in der Abteilung Außendienste. Ziel der Tätigkeiten sind die Minimierung des Unfallrisikos sowie die Kontrolle der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an Gefahrenstellen – insbesondere vor Schulen und Kindergärten sowie an unfallträchtigen Straßen.


Aufgaben
  • Festlegung der Messstandorte unter Beachtung rechtlicher Bestimmungen sowie Überprüfung der Standorte im Außendienst mit Konkretisierung des Messbereiches anhand rechtlicher Bestimmungen und technischer Vorgaben des Messgeräteherstellers
  • Durchführung mobiler Geschwindigkeitsüberwachung im Außendienst mittels Messfahrzeug nach Überprüfung der ordnungsgemäßen Beschilderung im Wechseldienst montags bis freitags von 06:30 Uhr bis 22:30 Uhr
  • Inbetriebnahme, Überwachung und Kontrolle stationärer Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen und Messsensoren im Außendienst, Auslesen digitaler Messdaten, Bearbeitung von Schadensfällen
  • innendienstliche Auswertung der festgestellten Ordnungswidrigkeiten
  • Ermittlung und Anhörung verantwortlicher Fahrzeugführer*innen und Zeugen, im Außendienst sowie Bearbeitung der Ermittlungsergebnisse und Weitergabe an die Bußgeldstelle oder im Rahmen von Ermittlungsersuchen an auswärtige Behörden
  • allgemeine Verwaltungsaufgaben sowie Zeugentätigkeit im Rahmen von Gerichtsverfahren bezüglich getätigter Messungen.

Profil
  • abgeschlossene anerkannte dreijährige Berufsausbildung, gerne im technischen oder handwerklichen Bereich
  • gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • Verhandlungsgeschick, Initiative und Flexibilität sowie Durchsetzungsvermögen
  • Bereitschaft zur Außendiensttätigkeit Bereitschaft zur Übernahme von Diensten gemäß Dienstplan
  • Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse 3/ EU-Norm B.

Wir bieten

Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).